Freitag, 17. Mai 2024
Notruf: 112

 

In dieser Rubrik wollen wir Ihnen einen Überblick über die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger sowie seiner jährlichen Pflichten geben:  
Das Thema "Atemschutz" wird in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 behandelt. Letztmals 2005 geändert, regelt diese Dienstvorschrift die Vorraussetzungen, die Ausbildung der Geräteträger und die Vorgehensweisen im Atemschutzeinsatz. Im Einsatz dürfen weder metallische Ohrringe noch einen langen Bart getragen werden, der die Maske undicht machen könnte. Vor jedem Einsatz muss jeder Atemschutzgeräteträger für sich selbst entscheiden, ob er sich gesundheitlich in der Lage fühlt, dieser körperlich schweren Belastung standzuhalten.

Bevor die Teilnahme an diesem Lehrgang beginnt, muss die arbeitsmedizinische G 26.3-Untersuchung bestanden werden.
Der Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger dauert 43 Stunden a 45 Minuten.

Die theoretischen Themen hierzu sind u.a.:
- Atemgifte
- FwDV 7 / Dienstanweisung Atemschutz
- Einsatzgrundsätze Überwachung/Schutzkleidung
- Atemschutzgerätetechnik
- Atemschutznotfälle

Praktisch wird folgendes geübt:
- Suchen und Retten
- Türöffnungsprozedur/Strahlrohrtraining
- Atemschutznotfall - Training mit und ohne Sicht

Eine theoretische Erfolgskontrolle sowie eine praktische Einsatzübung schließen den Lehrgang ab. Sofern terminlich möglich wird den Lehrgangsteilnehmern noch die Beghung einer Wärmegewöhnungsanlage ermöglicht. In einer solchen Anlage wird unter realitischen Bedingungen das Suchen und Retten sowie verschiedenste Feuerüberschläge (z.B. Flash-Over) simuliert.

(in der Rubrik "Lehrgänge" können Sie Bilder eines solches Lehrganges einsehen)


Kontakt

Freiwillige Feuerwehr Dahn
An der Feuerwache 1
66994 Dahn

info ... feuerwehr-dahn.de