Samstag, 20. April 2024
Notruf: 112

Bereits seit vielen Jahren Pflicht, doch noch nicht immer ist dies jedem Verkehrsteilnehmer bewusst – die Rettungsgasse.

Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 30.10.2016 wurde die Formulierung konkretisiert und lässt nun keinem rechtlichen Spielraum mehr zu. §11 Absatz 2 der StVO lautet nun folgendermaßen:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich von Rettungsdienst-, Feuerwehr-, Polizei-, Arzt- und Abschleppfahrzeugen. Allen anderen ist die Durchfahrt verboten.

Rettungsgasse auf Straßen mit zwei Fahrstreifen

Bei zwei Fahrstreifen müssen die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen an den linken Fahrbahnrand, die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen an den rechten Fahrbahnrand fahren. Nun entsteht in der Mitte der Fahrbahn ein freier Fahrstreifen für Rettungs- und Hilfsfahrzeuge.

Rettungsgasse banner

Quelle: Rettungsgasse rettet Leben

Nicht schräg An den Rand

Quelle: Rettungsgasse rettet Leben

Rettungsgasse auf Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen

Bei mehr als zwei Fahrstreifen müssen die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen an den linken Fahrbahnrand, die Fahrzeuge der rechts davon gelegenen Fahrstreifen nach äußerst rechts bzw. an den rechten Fahrbahnrand fahren. Die Rettungsgasse wird also zwischen dem äußerst linken und den zwei oder drei Fahrstreifen rechts davon gebildet.

Rettungsgasse mehrspurig
Quelle: Rettungsgasse rettet Leben 

WICHTIG: Sobald ein Rettungsfahrzeug an Ihnen vorbeigefahren ist bedeutet dies nicht, dass nicht noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen. Halten Sie deswegen die Rettungsgasse so lange offen, bis der Verkehr wieder dauerhaft fließt!

Auch die Sanktionierung für die Behinderung von Rettungsfahrzeugen und das „Nicht-Bilden“ einer Rettungsgasse wurde am 19.10.2017 angepasst:

So wurde aus dem Verwarnungsgeld von 20 Euro für das „Nicht-Bilden“ einer Rettungsgasse ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Dazu gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister. Kommen Qualifizierungen dazu, z.B. wenn man ein Rettungsfahrzeug, behindert, gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld bis zu 320 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Das folgende Video der österreichischen Infrastrukturgesellschaft verdeutlicht das Bilden einer Rettungsgasse:

https://www.youtube.com/watch?v=l1UbZFYuPEE

So einfach geht die Rettungsgasse. Sie rettet Leben.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über den Ablauf einer Alarmierung  der Feuerwehr geben.

Seit 25.02.2010 ist die Integrierte Leitstelle Südpfalz (ILS) des Deutschen Roten Kreuzes in Landau in der Pfalz für die Alarmierung der Feuerwehren und Rettungsdienste im Landkreis Südwestpfalz, LK Germersheim, LK Südliche Weinstraße, Landau in der Pfalz, Pirmasens und Zweibrücken zuständig. Aktuell ist der Name Integrierte Rettungsleitstelle Landau (ILtS Landau).

Wenn nun jemand einen Brand oder ein sonstiges Schadensereignis beispielsweise in Dahn, welches den Einsatz der Feuerwehr erforderlich macht, bemerkt, wählt er die Notrufnummer 112 und wird sofort mit einem Disponenten der ILtS Landau verbunden.

Die Leitstellendisponenten fragen den Notruf qualifiziert ab und geben die vom Anrufer gemachten Angaben in ein Alarmprogramm an ihrem Computer ein. Über dieses Alarmprogramm wird dann die Feuerwehr Dahn alarmiert.

Die Leitstelle alarmiert dann je nach Einsatzstichwort die im Alarmprogramm vorgegebenen Feuerwehreinheiten. In der Feuerwehr Dahn werden verschiedene Rufgruppen verwendet, damit nicht bei jedem kleinen Einsatz die gesamte Mannschaft aus ihrer Freizeit/von ihrer Arbeit alarmiert wird. Eine Rufgruppe besteht aus einer bestimmten Anzahl von Personen. So gibt es z.B. den Tagesalarm, Drehleiter-Besatzung, Personal der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) usw. Bei der Alarmierung geben die digitalen Meldeempfänger akustisch, optisch und per Vibration Alarm.

Die Alarmierung über Sirene gehört in Dahn schon lange der Vergangenheit an. Bereits vor über 20 Jahren wurden sogenannte Funkmeldeempfänger (FME), im Volksmund häufig „Piepser“ genannt, angeschafft. Mit diesen Funkmeldeempfängern, das sind etwa zigarettenschachtelgroße Geräte, ist die gesamte Mannschaft der Feuerwehr Dahn ausgestattet. Seit Mai 2018 wird ausschließlich digital alarmiert, was bedeutet, dass zeitgleich mit der Alarmierung ein Infotext mit Einsatzart und Einsatzort versendet wird, sodass sich jeder Feuerwehrangehörige sofort auf das anstehende Einsatzszenario einstellen kann. Dieser könnte beispielsweise so aussehen: „B4/Gebäudebrand/Dahn/An der Feuerwache 1.“ Jetzt weiß der einzelne Feuerwehrangehörige, was ihn erwartet und begibt sich auf dem schnellstmöglichen Weg zum Feuerwehrhaus.

Dort wird von der FEZ aus der Alarm bei der Leitstelle bestätigt. Dies dient dazu, dass die Leitstelle sich vergewissern kann, ob der Alarm überhaupt angekommen ist. Sind mittlerweile weitere Details zum Einsatz bekannt geworden, werden diese von der Leitstelle mitgeteilt.

Die Feuerwehrangehörigen ziehen sich in der Umkleide um, d.h. sie legen ihre Einsatzkleidung an, verteilen sich auf die ausrückenden Fahrzeuge (bei jedem Einsatzstichwort rücken andere Fahrzeuge in einer anderen Reihenfolge aus) und fahren zum Einsatzort.

Dort angekommen, kann mit den Lösch- oder Rettungsarbeiten begonnen werden.

Kontakt

Freiwillige Feuerwehr Dahn
An der Feuerwache 1
66994 Dahn

info ... feuerwehr-dahn.de