Standardeinsatzkleidung

Verfasst am . Veröffentlicht in Schutzkleidung

Der Einsatzanzug wurde 1998 infolge der HuPF (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung) und der DIN EN 469 auch in Rheinland-Pfalz eingeführt. Er stellt den Grundschutz der Feuerwehrangehörigen dar. Bei Brandeinsätzen muss Schutzkleidung für die Brandbekämpfung getragen werden.

Der Einsatzanzug besteht aus
  • Feuerwehr-Schutzschuhwerk (Lederstiefel mit Stahlsohle, Stahlkappe, ölbeständiger und rutschfester Sohle),
  • dem Feuerwehr-Schutzanzug (Bundhose, Jacke) aus 100 %-iger Baumwolle, bzw. mit der Kunstfaser Nomex versetztem Baumwoll-Mischgewebe,
  • Feuerwehr-Schutzhandschuhen aus Leder und
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Heros smart) mit der vom Förderkreis beschafften Helmlampe.

Vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wurde der nun wieder komplett blauschwarze Anzug deshalb ausgewählt, weil er sowohl bei Einsätzen als auch als Dienstanzug getragen werden kann.

Bei Einsätzen auf Verkehrsflächen ist die Warnwirkung allerdings gegenüber der älteren Schutzkleidung mit orangefarbenen Jacken geringer, deshalb muss zusätzlich eine Warnweste mit rundumlaufenden Reflexstreifen getragen werden.

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