Verhalten im Notfall
Verhalten bei einem (Verkehrs-)Unfall
Auf dem Weg von der Arbeit bemerken sie ein verunglücktes Fahrzeug am Straßenrand, es ist gegen einen Baum geprallt. Sie sehen, dass die Person noch im Fahrzeug sitzt und aus dem Motorraum Rauch aufsteigt. Sie kommen als erste Person an die Unfallstelle und halten an und wollen helfen.
Hier ein kleiner Überblick was Sie machen sollten:
- Das Wichtigste was Sie bereits gemacht haben ist anzuhalten. Denn stellen Sie sich vor sie sitzen als Unfallopfer schwer verletzt in solch einem Fahrzeug und warten auf Hilfe. Dann würden Sie sich auch wünschen, dass jemand anhält und Erste Hilfe leistet.
- Nach dem Anhalten an einer Unfallstelle achten Sie auf jeden Fall auf Ihre eigene Sicherheit. Deshalb sollten sie als erstes die Unfallstelle absichern: ziehen Sie eine Warnweste an und stellen in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle ein Warndreieck auf.
- Wenn Sie es sich zutrauen, gehen Sie zum Fahrzeug und versuchen den Verletzten anzusprechen. Verschaffen Sie sich gleichzeitig einen Überblick über die Situation. Dann ist es wichtig Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei über die Notrufnummer 112 zu informieren.
- Sollten Sie mit der Situation überfordert sein, keine Angst! Die Disponenten von Integrierten Rettungsleistellen leiten Sie an beziehungsweise stellen Ihnen genau die Fragen, die zur Alarmierung entsprechender Rettungsmittel erforderlich sind.
- Danach betreuen Sie wenn möglich den Verletzten, vielleicht trauen Sie es sich sogar zu mit ihrem Verbandskasten bereits erste Maßnahmen zu ergreifen (z.B. mit einem Druckverband eine stark blutende Wunde stillen). Es gilt jedoch zu beachten, dass das Unfallopfer auf gar keinen Fall wegen der Gefahr von eventuellen aufgetretenen Wirbelsäulenverletzungen groß bewegt werden darf.
- Reden Sie mit dem Unfallopfer, beruhigen Sie es, bleiben Sie so lange bei ihm bis das erste Rettungsmittel eintrifft. Schildern Sie diesem nochmals was genau passiert ist und was Sie gemacht haben, dann halten Sie sich für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.
(In diesem konkreten Beispiel mit aufsteigendem Rauch aus dem Motorraum versuchen Sie den Brand zu löschen. Falls dies nicht möglich ist, befreien Sie das Unfallofper unverzüglich aus dem Fahrzeug und leisten Sie in ausreichendem Abstand zum brennenden Fahrzeug Erste Hilfe. Nochmals der Hinweis: bringen Sie Ihr eigenes Leben niemals selbst in Gefahr)
Verhalten bei einem Brand
Es kann immer und überall dazu kommen: einem Feuer. Deshalb kann es beispielsweise passieren, dass man zu Hause in die Küche oder das Wohnzimmer tritt und steht plötzlich vor einem Feuer.
Die Gefahr eines Brandes zu Hause ist immer gegeben. Entgegen der allgemeinen Meinung geht die größte Gefahr eines Brandes weder von dem Feuer noch der Hitze aus, sondern von den hochgiftigen Rauchgasen, die bei einem Brand entstehen. Es sterben jedes Jahr immer noch Hunderte Menschen wegen Rauchgasvergiftungen, helfen würde zum Beispiel die Installation eines Rauchmelders.
Hier einige Tipps, wie Sie sich bei einem Brand verhalten sollten:
- Bewahren Sie Ruhe und geraten Sie nicht in Panik
- Rufen Sie sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112
- Versuchen die kleine Brände mit einem Feuerlöscher zu löschen (bringen Sie sich jedoch NIE selbst in Gefahr!!!)
- Schließen sie wenn möglich alles Fenster und Türen damit das Feuer nicht zusätzlich „Nahrung“ in Form von Sauerstoff bekommt
- Falls der Raum, in dem Sie sich befinden, bereits voller Rauch ist: bewegen Sie sich soweit wie möglich unten am Boden (dort befindet sich meist noch genügend Sauerstoff)
- Warnen Sie ihre Mitbewohner und Nachbarn und bringen Sie diese nach draußen (niemals einen vorhandenen Aufzug benutzen)
- Verlassen Sie dann selbst das Gebäude (wenn das nicht möglich ist: begeben Sie sich auf einen Balkon oder an ein Fenster und machen Sie sich bemerkbar, die Feuerwehr wird Sie dann schnellstmöglich retten)
- Machen Sie sich an der Straße bemerkbar bzw. weißen Sie das erste Feuerwehrfahrzeug ein
- Berichten Sie dem ersteintreffenden Fahrzeug sofort, ob sich noch Personen oder Tiere im Gebäude befinden
- Wenn möglich sagen Sie wo es brennt und was brennt bzw. ob es noch etwas zu beachten gibt (z.B. besondere Gefahren durch Gas oder Ähnlichem)
- Wenn Sie Rauch eingeatmet haben oder anderweitig verletzt sind, lassen Sie sich vom Rettungsdienst untersuchen
Rettungsgasse
Bereits seit vielen Jahren Pflicht, doch noch nicht immer ist dies jedem Verkehrsteilnehmer bewusst – die Rettungsgasse. Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 30.10.2016 wurde die Formulierung konkretisiert und lässt nun keinem rechtlichen Spielraum mehr zu. §11 Absatz 2 der StVO lautet nun folgendermaßen:
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich von Rettungsdienst-, Feuerwehr-, Polizei-, Arzt- und Abschleppfahrzeugen. Allen anderen ist die Durchfahrt verboten.
Rettungsgasse auf Straßen mit zwei Fahrstreifen
Bei zwei Fahrstreifen müssen die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen an den linken Fahrbahnrand, die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen an den rechten Fahrbahnrand fahren. Nun entsteht in der Mitte der Fahrbahn ein freier Fahrstreifen für Rettungs- und Hilfsfahrzeuge.
Quelle: Rettungsgasse rettet Leben
Quelle: Rettungsgasse rettet Leben
Rettungsgasse auf Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen
Bei mehr als zwei Fahrstreifen müssen die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen an den linken Fahrbahnrand, die Fahrzeuge der rechts davon gelegenen Fahrstreifen nach äußerst rechts bzw. an den rechten Fahrbahnrand fahren. Die Rettungsgasse wird also zwischen dem äußerst linken und den zwei oder drei Fahrstreifen rechts davon gebildet.
Quelle: Rettungsgasse rettet Leben
WICHTIG: Sobald ein Rettungsfahrzeug an Ihnen vorbeigefahren ist bedeutet dies nicht, dass nicht noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen. Halten Sie deswegen die Rettungsgasse so lange offen, bis der Verkehr wieder dauerhaft fließt!
Auch die Sanktionierung für die Behinderung von Rettungsfahrzeugen und das „Nicht-Bilden“ einer Rettungsgasse wurde am 19.10.2017 angepasst:
So wurde aus dem Verwarnungsgeld von 20 Euro für das „Nicht-Bilden“ einer Rettungsgasse ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Dazu gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister. Kommen Qualifizierungen dazu, z.B. wenn man ein Rettungsfahrzeug, behindert, gefährdet oder sogar einen Unfall verursacht, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld bis zu 320 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat vor.
Das folgende Video des ADAC verdeutlicht das Bilden einer Rettungsgasse:
So einfach geht die Rettungsgasse. Sie rettet Leben
Notruf
Seit Januar 2010 hat die Integrierte Leitstelle in Landau in der Pfalz die Alarmierung für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in den kreisfreien Städten Landau in der Pfalz, Pirmasens, Zweibrücken sowie den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz übernommen. Die von der DRK Rettungsdienst Südpfalz GmbH betriebene Leistelle umfasst das Gebiet von Kandel bis Zweibrücken mit circa 460.000 Einwohnern.
Die ILtS Südpfalz beschäftigt 24 hauptberufliche Mitarbeiter. Davon sind zwei Mitarbeiter für die Leitung der Leitstelle und zwei Mitarbeiter für die umfassende Systemverwaltung zuständig. Die restlichen 20 Mitarbeiter sind Disponenten, welche für die Alarmierungen und den Funkverkehr von Rettungsdienst, Feuerwehr und THW zuständig sind.
Tagsüber von 6-22 Uhr sind 3 Disponenten im Schichtbetrieb dauerhaft in der Leitstelle und nehmen Notrufe entgegen, zusätzlich werden diese in der Zeit von 8-16 Uhr von einem Mann verstärkt. Nachts ist die Besetzung auf zwei Disponenten reduziert. Bei einer großen Anzahl an Einsätzen bzw. bei Großschadenslagen - wie beispielsweise bei einem Unwetter - können Disponenten zusätzlich in die Leitstelle gerufen werden.
Über die einheitliche Notrufnummer 112 wird man direkt mit einem der Disponenten verbunden, welche den Notruf dann annehmen und nach einem vorgegebenen Schema abfragen. Die bekannten 5 W-Fragen
Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Wie viele Verletzte gibt es?
Um Welche Art(en) von Verletzung(en) handelt es sich?
Warten auf Rückfragen!
spielen heutzutage eine eher nebensächliche Rolle. Die zurzeit praktizierte Notrufabfrage orientiert sich jedoch daran.
Als Erstes wird vom Anrufer abgefragt, WO der Notfall passiert ist und unter welcher Nummer man ihn bei Rückfragen erreichen kann. Denn wenn nun die Verbindung abreist kann trotzdem Hilfe zum Einsatzort geschickt werden. Erst danach wird gefragt, was passiert ist und wie viele Verletzte es gibt.
So sollte sich ein Notruf anhören, er enthält alle wichtigen Informationen, die im ersten Moment für den Disponenten wichtig sind:
„Hallo, hier ist Mustermann, hier gab es einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Pkws, und zwar auf der B427 zwischen Dahn und Hinterweidenthal kurz nach der Abfahrt Salzwoog, der Fahrer des einen Pkw konnte sich befreien, ist aber völlig weiß im Gesicht, der Fahrer des zweiten Pkw ist in seinem zerstörten Fahrzeug eingeklemmt und reagiert nicht!“
Je genauer, ruhiger und sachlicher Sie die Lage schildern, desto besser kann der Disponent Ihnen die erforderlichen Kräfte schicken. Versuchen Sie dabei Ruhe zu bewahren.
Bleiben Sie wenn möglich in der Nähe ihres Festnetztelefons bzw. stellen Sie ihr Smartphone auf laut, damit der Disponent Sie bei eventuell anfallenden Rückfragen schnell erreichen kann. Sollten Sie dies so gut wie möglich befolgen haben Sie Ihren Anteil dazu beigetragen, dass die Rettungskräfte effektiv und schnell Menschen in Not helfen können!
Parallel zur Abfrage gibt der Disponent die Daten über den Einsatz in ein spezielles Einsatzleitprogramm ein. Je nach vordefiniertem Alarmplan schlägt das Programm dem Disponenten die zu alarmierenden Feuerwehren vor. Diese können dann über Funkmeldeempfänger (auch als Piepser oder Melder bekannt) oder Sirenen alarmiert werden.
Impressum
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Technische Umsetzung: Sebastian Hoock
Bilder: Jens Anslinger, Sebastian Hoock, Torsten Germann, Thomas Schmitz, Holger Keller, Moritz Koch u.a.
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Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Einsatzfahrten
Einsatzfahrten von Rettungsmitteln jeglicher Art sorgen ständig für brenzlige Situationen im Straßenverkehr. Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn dröhnt.
Für Feuerwehrangehörige, die in einem Notfall möglichst schnell das Feuerwehrhaus aufsuchen, besteht §35 StVO „Sonderechte“. Dieser Paragraph befreit den Feuerwehrangehörigen von diversen Verordnungen der StVO (z.B. Übertreten der Höchstgeschwindigkeit) sowohl im Privat- als auch Einsatzfahrzeug, jedoch immer (!) unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die "Übertretung" der StVO, von deren Ahndung wir während der Einsatzfahrt größtenteils befreit sind - sofern keine Personen gefährdet werden - ist nur genehmigt wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, gesundheitliche Schäden abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Gemäß §38 StVO "Wegerecht" müssen andere Verkehrsteilnehmer bei Verwendung des Martinshorn und blauem Blinklicht "sofort freie Bahn schaffen". Blaulicht allein ist grundsätzlich nur eine Warneinrichtung, zum Beispiel zur Absicherung von Einsatzstellen.
Die frühzeitige Ankündigung mit Blaulicht und Tonsignal eines Einsatzfahrzeugs soll jedem Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist.
Selbst wenn sie doch einmal durch das Martinshorn geweckt werden sollten, haben sie bitte Verständnis dafür, denn wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Denn wenn es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie geht, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird. Die Rettungskräfte bzw. Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch in ihren Betten lagen, haben vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr zu schlafen – und müssen am nächsten Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie.
Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn dröhnt. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, Sie erreichen eher das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug.
Am Besten Sie folgen folgenden Grundsätzen:
1) Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt (NIE plötzlich abbremsen!!!)
2) Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Blinker)
3) Fahren Sie am Besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker - sollte dies nicht möglich sein, fahren Sie mit normaler Geschwindigkeit weiter bis zur nächstmöglichen Ausweichstelle
Wissenswert: An einer roten Ampel dürfen Sie einem Einsatzfahrzeug auch Platz machen, indem Sie vorsichtig in die Kreuzung einfahren. In diesem Fall begehen Sie keinen Verkehrsverstoß. Aber hier gilt äußerste Vorsicht!!!
Alarmierung
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über den Ablauf einer Alarmierung der Feuerwehr geben.
Seit 25.02.2010 ist die Integrierte Leitstelle Südpfalz (ILS) des Deutschen Roten Kreuzes in Landau in der Pfalz für die Alarmierung der Feuerwehren und Rettungsdienste im Landkreis Südwestpfalz, LK Germersheim, LK Südliche Weinstraße, Landau in der Pfalz, Pirmasens und Zweibrücken zuständig. Aktuell ist der Name Integrierte Rettungsleitstelle Landau (ILtS Landau).
Wenn nun jemand einen Brand oder ein sonstiges Schadensereignis beispielsweise in Dahn, welches den Einsatz der Feuerwehr erforderlich macht, bemerkt, wählt er die Notrufnummer 112 und wird sofort mit einem Disponenten der ILtS Landau verbunden. Die Leitstellendisponenten fragen den Notruf qualifiziert ab und geben die vom Anrufer gemachten Angaben in ein Alarmprogramm an ihrem Computer ein. Über dieses Alarmprogramm wird dann bei örtlicher Zuständigkeit die Feuerwehr Dahn alarmiert.
Die Leitstelle alarmiert dann je nach Einsatzstichwort die im Alarmprogramm vorgegebenen Feuerwehreinheiten. In der Feuerwehr Dahn werden verschiedene Rufgruppen verwendet, damit nicht bei jedem kleinen Einsatz die gesamte Mannschaft aus ihrer Freizeit/von ihrer Arbeit alarmiert wird. Eine Rufgruppe besteht aus einer bestimmten Anzahl von Personen. So gibt es z.B. den Tagesalarm, Drehleiter-Besatzung, Personal der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) usw. Bei der Alarmierung geben die digitalen Meldeempfänger akustisch, optisch und per Vibration Alarm.
Die Alarmierung über Sirene gehört in Dahn schon lange der Vergangenheit an. Bereits vor über 20 Jahren wurden sogenannte Funkmeldeempfänger (FME), im Volksmund häufig „Piepser“ genannt, angeschafft. Mit diesen Funkmeldeempfängern, das sind etwa zigarettenschachtelgroße Geräte, ist die gesamte Mannschaft der Feuerwehr Dahn ausgestattet. Seit Mai 2018 wird ausschließlich digital alarmiert, was bedeutet, dass zeitgleich mit der Alarmierung ein Infotext mit Einsatzart und Einsatzort versendet wird, sodass sich jeder Feuerwehrangehörige sofort auf das anstehende Einsatzszenario einstellen kann. Dieser könnte beispielsweise so aussehen: „B4/Gebäudebrand/Dahn/An der Feuerwache 1.“ Jetzt weiß der einzelne Feuerwehrangehörige, was ihn erwartet und begibt sich auf dem schnellstmöglichen Weg zum Feuerwehrhaus.
Dort wird von der FEZ aus der Alarm bei der Leitstelle bestätigt. Dies dient dazu, dass die Leitstelle sich vergewissern kann, ob der Alarm überhaupt angekommen ist. Sind mittlerweile weitere Details zum Einsatz bekannt geworden, werden diese von der Leitstelle mitgeteilt.
Die Feuerwehrangehörigen ziehen sich in der Umkleide um, d.h. sie legen ihre Einsatzkleidung an, verteilen sich auf die ausrückenden Fahrzeuge (bei jedem Einsatzstichwort rücken andere Fahrzeuge in einer anderen Reihenfolge aus) und fahren zum Einsatzort.
Dort angekommen, kann mit den Lösch- oder Rettungsarbeiten begonnen werden.